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Kühlschrank Abwrackprämie – so bekommen Sie Geld für Altgeräte

Severin KS 9890Ein neuer Kühlschrank ist alles andere als günstig. Vor allem finanzschwache Haushalte schrecken daher vor einem Neukauf zurück, auch wenn moderne Kühlschränke deutlich weniger Energie verbrauchen und sich die Investition aufgrund der damit verbundenen Stromersparnisse langfristig rentiert. Damit Verbraucher zum Kühlschrank Neukauf ermuntert werden, hat die Bundesregierung eine Kühlschrank Abwrackprämie ins Leben gerufen. Somit gibt es für einkommensschwächere Familien für den Austausch ihrer alten stromfressenden Kühlschranke bares Geld, welches für die Anschaffung moderner energiesparender Modelle verwendet werden soll. Doch hierfür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die sowohl den alten Kühlschrank als auch die Stromeinsparung betreffen. Wie diese genau aussehen, wie hoch die Kühlschrank Abwrackprämie ausfällt und wem diese überhaupt zusteht, zeigen wir im folgenden Ratgeber auf.

Kühlschrank Abwrackprämie: Wie viel Geld gibt es für Altgeräte?

GeldIm Sinne des Umweltschutzes sowie der Kosteneinsparung hat die Bundesregierung eine Kühlschrank-Tauschaktion gestartet. Demnach gibt es für alte Kühlschränke eine „Abwrackprämie“ in Höhe von 150 Euro, die für den Kauf eines neueren, energieeffizienteren Gerätes eingesetzt werden sollen. Dafür muss der neue Kühlschrank jedoch die Energie-Klasse A erfüllen, die im Handel ab 300 Euro kosten.

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Wer kann die Kühlschrank Abwrackprämie beanspruchen?

Grundsätzlich will die Politik finanzschwächeren Haushalten helfen bzw. diese zur Anschaffung eines modernen Kühlgerätes animieren. Somit ist die Kühlschrank Tauschaktion, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Klimaschutz- und Energieagenturen und dem Deutschen Caritasverband organisiert wird, auch nur auf Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (besser bekannt unter Hartz IV) oder Wohngeld zugeschnitten.

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An welche Bedingungen ist die Kühlschrank Abwrackprämie gebunden?

Doch wer glaubt, einfach jeden x-beliebigen Kühlschrank abzugeben, um die Abwrackprämie von 150 Euro einzustreichen, der irrt. Denn auch hier gibt es Vorlagen, die erfüllt werden müssen:

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  • Der bisher genutzte Kühlschrank muss mindestens älter als zehn Jahre sein.
  • Zudem muss durch den Austausch des alten gegen ein neues, besonders energieeinsparendes Gerät (Effizienzklasse A) pro Jahr eine Stromeinsparung von mindestens 200 Kilowattstunden erzielen lassen.

Um das zu ermitteln, wird für beide Fälle in den teilnehmenden Haushalten ein Stromspar-Check durchgeführt. Wenn beides zutrifft, gibt es für den Kauf des Kühlschranks einen Zuschuss in Höhe 150 Euro. Dieser Zuschuss deckt ungefähr die Hälfte der Kosten für die Anschaffung eines neuen Kühlgerätes ab, da Modelle der Effizienzklasse A rund 300 Euro kosten. Die Preise können aber je nach Modell noch deutlich höher ausfallen.

Tipp! Den Zuschuss gibt es aber nur dann, wenn der alte Kühlschrank fachgerecht entsorgt wird. Informationen, wie Sie einen Kühlschrank umweltfreundlich und kostenlos entsorgen können, zeigt unser Ratgeber Kühlschrank entsorgen.

Denn „es hilft dem Klima nicht, wenn man den alten Kühlschrank dann in den Keller stellt für das Bier“, wie Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bemerkte. Laut Hendricks, die die Pläne für das Kühlschrank Tauschprogramm Anfang April 2014 vorgestellt hat, können Haushalte mit einem neuen, energieeffizienterem Kühlschrank jedes Jahr im Durchschnitt mehr als 90 Euro Stromkosten einsparen. „Wir tun effektiv etwas für den Klimaschutz, und gleichzeitig helfen wir Haushalten mit geringem Einkommen“, erklärte die Ministerin. In unserem Ratgeber Kühlschrank Stromkosten finden Sie zu diesem Thema weitere Informationen.

Tipp! Für Haushalte, die den Zuschuss für den Kühlschrank Neukauf in Anspruch nehmen dürfen, verspricht aber nicht nur das neue Kühlgerät Einsparungspotential. Denn dank des vorgelagerten Stromspar-Checks können die Stromkosten im Jahr um gut und gerne 100 Euro reduziert werden, so dass sich ein Einspareffekt von rund 200 Euro für einkommensschwache Haushalte ergibt, die bei diesem Tauschprogramm mitmachen.

Bedingungen für neuen Kühlschrank Zuschuss
  • Altgerät ist älter als 10 Jahre
  • Stromeinsparung von mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr mit neuen Kühlschrank
  • 150 €

Vor- und Nachteile der Abwrackprämie für Kühlschränke

  • Durchführung eines Stromspar-Checks
  • Zuschuss von 150 € für Neugerät
  • alter Kühlschrank muss fachgerecht entsorgt werden

Zielvorgaben von der Politik

Im Rahmen der Kühlschrank Tauschaktion sollen bis Mitte 2016 bis zu 16.000 alte Kühlschränke mit einem hohem Stromverbrauch von energiesparenden Modellen ersetzt, so dass entsprechend viele Gutscheine verteilt werden. Beim Deutschen Caritasverband hält man die zur Verfügung stehenden 16.000 Gutscheine für die Kühlschrank Abwrackprämie jedoch für kaum ausreichend. Denn wie der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes bemängelt, handelt es sich angesichts der bedürftigen Haushalte bei den 16.000 Gutscheinen über eine überschaubare Menge. Doch es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass weitere Gutscheine folgen werden.

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Zweifelsohne ist die Kühlschrank Abwrackprämie ein Schritt in die Richtung, wie auch von Seiten der Grünen bestätigt wird. Aber nichtsdestotrotz gibt es vor allem in privaten Haushalten nach wie vor ein sehr großes Energiesparpotenzial, die es unbedingt anzuheben gilt. Hierfür forderte beispielsweise die Grünen-Energieexpertin Julia Verlinden noch mehr Energieberatungsangebote für Verbraucher, zudem sei eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung für Elektrogeräte notwendig.

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Kommentare und Erfahrungen

  1. Fiodorow, Barbara am 14. August 2018

    Zu dumm, dass der Kühlschrank A+++ haben muss. Ich musste mir einen mit A ++ aussuchen, der vom Platz her meinen Anforderungen entspricht. Geht da was?

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  2. Klaus Fonkert am 18. September 2018

    Ist alles gut und schön, aber wenn man zuviel Strom gespart hat aus eigenem Antrieb, dann gibt es keinen Gutschein. Und das bei Grundsicherung bei Erwerbsminderung ohne Rentenanspruch. Umweltbewusste Hilfeempfänger werden so bestraft.

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  3. Wolfgang Fuchs am 31. August 2019

    Eine Frage: Wielange läuft denn diese Aktion noch? Kann man das auch machen, wenn man z.B noch einen kleinen Tischkühlschrank mit der Energieeffizienzklasse „B“ betreibt und sich jetzt einen großen Kühlgefrierkombi mit der Energieeffizienzklasse A+++ holen möchte?
    Also muss das neue Gerät der alten Größe entsprechen, oder darf es auch ein überdeminsioniertes Gerät in Größe auf die Anzahl der Personen bezogen sein?

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